CareLit Fachartikel

Nach BGH-Urteü: Intensivmediziner fordern gewissenhafte Ermittlung des Patientenwillens

Thiel, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 5 · S. 6

Dokument
189524
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Thiel, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2019
Jahrgang 88
Seiten
6
Erschienen: 2019-05-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Wenn der Patient einer Behandlung nicht zustimmen würde, muss auch der Betreuer die Behandlung ablehnen, sogar dann, wenn sie lebensverlängernd wäre. Es erfolgt eine Sterbebegleitung mit den dafür erforderlichen palliativmedizinischen und -pflegerischen Maßnahmen. In dem vor dem BGH verhandelten Fall wurden dem Hausarzt offenbar keine Hinweise gegeben, dass der Patient die lebenserhaltende Behandlung abgelehnt hätte. Geklagt hat der Sohn eines schwer demenzkranken Patienten, der 82-jährig verstarb. Nach Ansicht des Sohnes wurde der Vater zuletzt ohne medizinische Indikation durch künstliche Ernährung am Leben ge…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE URTEIL INDIKATION KRANKENHAUS LEBEN ES PATIENTEN ERNÄHRUNG LEBENSQUALITÄT MENSCHEN NOTFALLMEDIZIN BERLIN ETHIK EFFIZIENZ INTENTION