Nach BGH-Urteü: Intensivmediziner fordern gewissenhafte Ermittlung des Patientenwillens
Thiel, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 5 · S. 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn der Patient einer Behandlung nicht zustimmen würde, muss auch der Betreuer die Behandlung ablehnen, sogar dann, wenn sie lebensverlängernd wäre. Es erfolgt eine Sterbebegleitung mit den dafür erforderlichen palliativmedizinischen und -pflegerischen Maßnahmen. In dem vor dem BGH verhandelten Fall wurden dem Hausarzt offenbar keine Hinweise gegeben, dass der Patient die lebenserhaltende Behandlung abgelehnt hätte. Geklagt hat der Sohn eines schwer demenzkranken Patienten, der 82-jährig verstarb. Nach Ansicht des Sohnes wurde der Vater zuletzt ohne medizinische Indikation durch künstliche Ernährung am Leben ge…