CareLit Fachartikel
Wer darf Sibe werden?
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2019 · Heft 5 · S. 38 bis 39
Dokument
189603
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ln Unternehmen, die regelmäßig mehr als zwanzig Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Das ist in § 22 Sozialgesetzbuch VII festgelegt. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZ
UNTERNEHMEN
MITARBEITER
BETRIEB
GESUNDHEIT
PERSONALVERTRETUNG
Berufskrankheiten
Sicherheitsbeauftragter
Heidelberg