CareLit Fachartikel

Wer darf Sibe werden?

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2019 · Heft 5 · S. 38 bis 39

Dokument
189603
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2019
Jahrgang 54
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2019-05-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

ln Unternehmen, die regelmäßig mehr als zwanzig Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Das ist in § 22 Sozialgesetzbuch VII festgelegt. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZ UNTERNEHMEN MITARBEITER BETRIEB GESUNDHEIT PERSONALVERTRETUNG Berufskrankheiten Sicherheitsbeauftragter Heidelberg