CareLit Fachartikel

Wer darf Sibe werden?

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2019 · Heft 5 · S. 38 bis 39

Dokument
189603
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2019
Jahrgang 54
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2019-05-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

ln Unternehmen, die regelmäßig mehr als zwanzig Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Das ist in § 22 Sozialgesetzbuch VII festgelegt. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZ UNTERNEHMEN MITARBEITER BETRIEB GESUNDHEIT PERSONALVERTRETUNG BERUFSKRANKHEITEN PERSONEN ES INTERESSENKONFLIKT SICHERHEIT ARBEITSPLATZ Sicherheitsbeauftragter Heidelberg