CareLit Fachartikel
Wer darf Sibe werden?
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2019 · Heft 5 · S. 38 bis 39
Dokument
189603
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ln Unternehmen, die regelmäßig mehr als zwanzig Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Das ist in § 22 Sozialgesetzbuch VII festgelegt. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZ
UNTERNEHMEN
MITARBEITER
BETRIEB
GESUNDHEIT
PERSONALVERTRETUNG
BERUFSKRANKHEITEN
PERSONEN
ES
INTERESSENKONFLIKT
SICHERHEIT
ARBEITSPLATZ
Sicherheitsbeauftragter
Heidelberg