CareLit Fachartikel
Dürfen Aufsichtsbehörden Betreiber verpflichten, die vom Hersteller versäumte CE-Kennzeichnung nachzuholen?
Wilrich, T.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2019 · Heft 5 · S. 29 bis 31
Dokument
189676
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den letzten beiden Heften ging es um die Rechtslage bei nicht CE-gekennzeichneten Maschinen aus Sicht des Betreibers. In diesem Beitrag wird begründet, dass aus Sicht der Aufsichtsbehörde - personenbezogenen die „Angriffsrichtung“ begrenzt sind; sie kann bei fehlenden CE-Kennzeichnung nur gegen Hersteller vergehen.
Schlagworte
BETREIBER
RICHTLINIE
ARBEITGEBER
SICHERHEIT
BEHÖRDE
VORSCHRIFTEN
ARBEIT
PERSONEN
LEBEN
GESUNDHEIT
RISIKO
AKKREDITIERUNG
BEVOLLMÄCHTIGTER
WAHRSCHEINLICHKEIT
Sicherheitsingenier
Heidelberg