CareLit Fachartikel
Fassung geschenkt
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 5 · S. 53 bis 59
Dokument
189729
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Werbung eines Optikers mit der Aussage „Fassung geschenkt“ stellt keine unzulässige Werbegabe nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG dar, wenn der Verbraucher aufgrund des Gesamtcharakters der Anzeige annimmt, dass die Cratisfassung Teil eines vergünstigten Komplettangebots einer Brille bestehend aus Fassung und Gläsern ist.
Schlagworte
MARKETING
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
URTEIL
WERBUNG
GOLD
BRILLEN
INTERNET
ES
GLAS
ELEMENTE
CHARAKTER
VERSTÄNDNIS
LEISTUNG