CareLit Fachartikel
Untersagung des Inverkehrbringens eines Medizinprodukts
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 5 · S. 59 bis 72
Dokument
189730
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Christoph Klein die Aufhebung des Urteils des Gerichts der EU vom 28.09.2016, Klein/Kommission (T-309/10 RENV, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:570), mit dem das Gericht seine Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihm dadurch entstanden sein soll, dass die Europäische Kommission gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 8 der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (ABI. 1993, L 169, S. 1) verstoßen habe.
Schlagworte
GERICHT
RICHTLINIE
ENTSCHEIDUNG
MEDIZINTECHNIK
URTEIL
RECHT
ERFINDER
NAMEN
SCHREIBEN
DEUTSCHLAND
ES
EFFIZIENZ
SCHADENSERSATZ
HÖHE
ZEIT
VERHALTEN