Aufklärung über eine Medikation mit Benzodiazepinen
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 5 · S. 135 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin begehrt Schmerzensgeld und die Feststellung der Einstandspflicht für Zukunftsschäden wegen einer fehlerhaften medikamentösen Behandlung bei der Beklagten im Zeitraum vom 14. 1. bis zum 1. 4. 2009, über die sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei. Die 1979 geborene Klägerin, eine ausgebildete Krankenschwester, befand sich seit 2005 wegen psychischer Erkrankungen mit erheblicher Suizidialität und Essstörungen mehrfach zur vollund teilstationären Behandlung in psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen. Bei diesen Aufenthalten erfolgte zeitweise auch eine Medikation mit Benzodiazepinen, die auch…