Überwachung eines Anfängers aus angrenzendem Monitorraum
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 5 · S. 144 bis 146
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwei Tage später fand die Herzkatheteruntersuchung statt. Diese wurde unstreitig durch die beklagte Ärztin in eigener Verantwortung durchgeführt. Diese befand sich seinerzeit in der Facharztausbildung. Ob der zuständige Oberarzt und Facharzt für Kardiologie sich in einem abgetrennten Bereich des Katheterraums (dem sogenannten Monitorraum) oder nur als allgemeiner Hintergrund im Krankenhausbereich aufhielt, ist zwischen den Parteien streitig. Während der Untersuchung kam es zu einer Dissektion eines Herzkranzgefäßes. Daraufhin kam der Oberarzt hinzu und versuchte, den Riss mit einem Stent zu verschließen.