Verordnung von Verband mittel - eine Definition gefährdet die Versorgung
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 5 · S. 152 bis 154
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialversicherungsrecht gleicht einer Dauerbaustelle die Flut der Gesetzgebungsaktivitäten ist nur schwer zu überschauen. Mitunter treten dabei auch Widersprüchlichkeiten zutage. Ein brandaktuelles Beispiel hierfür stellt der Verbandmittelbegriff dar, für den das Terminserviceund Versorgungsgesetz (TSVG) und das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zum Teil gegenläufige Definitionen bereitstellen. Wieso hierdurch die adäquate Versorgung der Patienten gefährdet sein kann, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Großkopf im Gespräch mit Chefredakteur Michael Schanz.