CareLit Fachartikel

Verordnung von Verband mittel - eine Definition gefährdet die Versorgung

Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 5 · S. 152 bis 154

Dokument
189766
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2019
Jahrgang 16
Seiten
152 bis 154
Erschienen: 2019-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Das Sozialversicherungsrecht gleicht einer Dauerbaustelle die Flut der Gesetzgebungsaktivitäten ist nur schwer zu überschauen. Mitunter treten dabei auch Widersprüchlichkeiten zutage. Ein brandaktuelles Beispiel hierfür stellt der Verbandmittelbegriff dar, für den das Terminserviceund Versorgungsgesetz (TSVG) und das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zum Teil gegenläufige Definitionen bereitstellen. Wieso hierdurch die adäquate Versorgung der Patienten gefährdet sein kann, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Großkopf im Gespräch mit Chefredakteur Michael Schanz.

Schlagworte

GESETZ WIRKUNG WUNDE WUNDHEILUNG SICHERHEIT ARZNEIMITTELVERSORGUNG PATIENTEN BUNDESREGIERUNG KÖRPERFLÜSSIGKEITEN GESUNDHEITSPOLITIK ROLLE MOTIVATION GESUNDHEITSWESEN LITERATUR INTENTION WISSENSCHAFT