Pharmaberatung nach § 75 Abs. 1 AMG und die Anforderungen an die Sachkenntnis nach § 75 Abs. 2 und 3 AMG
Stebner, F. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 5 · S. 221 bis 229
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pharmaberater sind nach § 75 Abs. 1 AMG Personen, die hauptberuflich Angehörige von Heilberufen im Auftrag von pharmazeutischen Unternehmern aufsuchen, um diese über Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1. AMG fachlich zu informieren. Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die näher bestimmte Sachkenntnis besitzen, mit der Information der Fachkreise über ihre Arzneimittel beauftragen. Als Informationsmittler zwischen pharmazeutischen Unternehmern und Angehörigen der Heilberufe muss der Pharmaberater eine bestimmte Sachkenntnis über Arzneimittel besitzen, um mit dem besuchten Angehör…