CareLit Fachartikel
Arbeitszeitkonto Überstundenzuschläge
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 5 · S. 279 bis 280
Dokument
189881
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zahlung von Überstundenzuschlägen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst, a TVöD setzt für sog. geplante Überstunden im Sinne von § 7 Abs. 8 Buchst, c TVöD voraus, dass die über der Sollarbeitszeit liegenden Ist-Arbeitsstunden tatsächlich geleistet wurden. Zeiten des Urlaubs oder der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit gelten insofern nicht als geleistete Arbeitsstunden.
Schlagworte
ALTERNATIVE
TVÖD
ARBEITSZEIT
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
KRANKHEIT
PERSONALRAT
Buchst
Zahlung
Überstundenzuschlägen
Setzt
Geplante
Überstunden
Sinne
Voraus
Sollarbeitszeit
Liegenden