CareLit Fachartikel
Haftungsrecht - wenn Azubis schwere Fehler machen
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 6 · S. 32 bis 33
Dokument
189956
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auszubildende sind im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses und nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig. Dies unterscheidet den Auszubildenden vom Arbeitnehmer wesentlich. Während der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber die vertraglich vereinbarte Leistung schuldet und hierfür im Gegenzug entlohnt wird, schuldet der Auszubildende lediglich, dass er sich bemüht, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Deshalb erhält er auch keinen Lohn wie der Arbeitnehmer, sondern eine deutlich darunter liegende Ausbildungsvergütung.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
FAHRLÄSSIGKEIT
AUSZUBILDENDER
ARBEITGEBER
UNTERNEHMEN
BETRIEB
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
WISSEN
MINDERJÄHRIGE
HÖHE
STRAFRECHT
Altenheim
Hannover