CareLit Fachartikel

Haftungsrecht - wenn Azubis schwere Fehler machen

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 6 · S. 32 bis 33

Dokument
189956
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Auszubildende sind im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses und nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig. Dies unterscheidet den Auszubildenden vom Arbeitnehmer wesentlich. Während der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber die vertraglich vereinbarte Leistung schuldet und hierfür im Gegenzug entlohnt wird, schuldet der Auszubildende lediglich, dass er sich bemüht, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Deshalb erhält er auch keinen Lohn wie der Arbeitnehmer, sondern eine deutlich darunter liegende Ausbildungsvergütung.

Schlagworte

ARBEITNEHMER FAHRLÄSSIGKEIT AUSZUBILDENDER ARBEITGEBER UNTERNEHMEN BETRIEB LEISTUNG RECHTSPRECHUNG WISSEN MINDERJÄHRIGE HÖHE STRAFRECHT Altenheim Hannover