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Hackstein, J.; Bigus, K.; · Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 6 · S. 36 bis 39
Dokument
189958
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 11. Mai sind Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich verboten. Das ist im „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminserviceund Versorgungsgesetz - TSVC) geregelt. Was bedeutet das konkret für die Pflegeeinrichtungen und welche Bereiche umfasst das neue Gesetz?
Schlagworte
PFLEGEHILFSMITTEL
GESETZ
ALTENHEIM
VERBOT
KRANKENKASSE
GESCHÄFTSFÜHRER
VERTRÄGE
PATIENTEN
ES
GEHHILFEN
ROLLSTÜHLE
POLITIK
ZEIT
MENSCHEN
LEBENSQUALITÄT
BUNDESREGIERUNG