Achtung, Patient verlässt den Sektor!
Mau, J.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 6 · S. 491 bis 493
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausgangslage ist verworren. Die Kassenärzte haben den Auftrag für ambulante Notfallversorgung, schieben aber ein Gros der Fälle an die Krankenhäuser ab. Kurz gesagt: Die Kassenärzte kommen ihrem Auftrag, die ambulante Notfallversorgung zu sichern (§ 75 SGB V), nicht nach. Die Kliniken übernehmen die Hälfte aller ambulanten Notfälle, wobei es starke regionale Unterschiede gibt: Während in Berlin 80 Prozent der Notfallpatienten direkt in die Notaufnahme gehen, sind es in Mecklenburg Vorpommern nur 50 Prozent. Dennoch übernehmen die Kliniken die Aufgabe der Kassenärzte gern, denn ein Großteil ihrer stationären…