CareLit Fachartikel
Private Krankenhäuser als öffentliche Auftraggeber
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 6 · S. 544 bis 546
Dokument
190002
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Private Krankenhausträger unterfallen zwar grundsätzlich nicht dem Vergaberecht. Allerdings können auch sie unter bestimmten Voraussetzungen als „öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Kartellvergaberechts gelten und bei bestimmten Beschaffungsvorgängen, etwa bei staatlich geförderten Bauvorhaben, an dessen Vorgaben gebunden sein. Aufträge können sie dann nicht mehr frei, sondern nur im Wettbewerb und auf dem Weg transparenter Verfahren vergeben.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSTRÄGER
UNTERNEHMEN
WETTBEWERB
RECHTSPRECHUNG
HAND
KRANKENHÄUSER
DEUTSCHLAND
VERTRÄGE
PERSONEN
BEVÖLKERUNG
INVESTITIONEN
FORSCHUNG
ARM
HÖHE
SCHWELLENWERTE