CareLit Fachartikel

Private Krankenhäuser als öffentliche Auftraggeber

Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2019 · Heft 6 · S. 544 bis 546

Dokument
190002
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Quaas, M.;
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 36
Seiten
544 bis 546
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Private Krankenhausträger unterfallen zwar grundsätzlich nicht dem Vergaberecht. Allerdings können auch sie unter bestimmten Voraussetzungen als „öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Kartellvergaberechts gelten und bei bestimmten Beschaffungsvorgängen, etwa bei staatlich geförderten Bauvorhaben, an dessen Vorgaben gebunden sein. Aufträge können sie dann nicht mehr frei, sondern nur im Wettbewerb und auf dem Weg transparenter Verfahren vergeben.

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENHAUSTRÄGER UNTERNEHMEN WETTBEWERB RECHTSPRECHUNG HAND KRANKENHÄUSER DEUTSCHLAND VERTRÄGE PERSONEN BEVÖLKERUNG INVESTITIONEN FORSCHUNG ARM HÖHE SCHWELLENWERTE