CareLit Fachartikel
VOM TEILZEITANSPRUCH ZUM RÜCKKEHRRECHT
Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 6 · S. 60 bis 62
Dokument
190015
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitnehmer haben einen regelrechten Anspruch auf Teilzeit. Seit 1. Januar 2019 kann diese auch befristet sein (Brückenteilzeit), der Mitarbeiter kann also zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Der Clou: Dieser Anspruch kann sogar automatisch greifen. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber auf den Wunsch des Mitarbeiters nach Teilzeit nicht oder nicht rechtzeitig reagiert.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
TEILZEITARBEIT
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
KIND
ES
SCHREIBEN
PAPIER
ARBEITSABLAUF
SICHERHEIT
ZEIT
ARBEITSPLATZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
Die Schwester Der Pfleger