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VOM TEILZEITANSPRUCH ZUM RÜCKKEHRRECHT

Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 6 · S. 60 bis 62

Dokument
190015
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Siefarth, T.;
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
60 bis 62
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Arbeitnehmer haben einen regelrechten Anspruch auf Teilzeit. Seit 1. Januar 2019 kann diese auch befristet sein (Brückenteilzeit), der Mitarbeiter kann also zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Der Clou: Dieser Anspruch kann sogar automatisch greifen. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber auf den Wunsch des Mitarbeiters nach Teilzeit nicht oder nicht rechtzeitig reagiert.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT TEILZEITARBEIT ENTSCHEIDUNG MITARBEITER KIND ES SCHREIBEN PAPIER ARBEITSABLAUF SICHERHEIT ZEIT ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS Die Schwester Der Pfleger