CareLit Fachartikel

Nachträglicher Bachelor - aber wie?

Becker, S.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2019 · Heft 6 · S. 627 bis 629

Dokument
190024
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Becker, S.;
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 20
Seiten
627 bis 629
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Die Akademisierung der Hebammenausbildung ist beschlossen. Hebammen, die den Beruf an Hebammenschulen gelernt haben, können den Bachelor nachträglich erwerben, ihre bisherige Ausbildung und Berufserfahrung werden dabei angerechnet. Zu der Frage, ob sie dazu ein reguläres Studium absolvieren müssen oder ob es in Zukunft einen erleichterten Zugang zum Bachelor geben soll, gibt es allerdings sehr unterschiedliche Ansichten.

Schlagworte

AUSBILDUNG HOCHSCHULAUSBILDUNG HEBAMME HEBAMMENAUSBILDUNG LEHRPERSONAL RENTE ZULASSUNG ZEIT ZIELE ARBEIT FORSCHUNG BERUFE BERLIN BERUFSAUSBILDUNG ES WISSEN