Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter
Die Personalvertretung, Berlin · 2019 · Heft 6 · S. 228 bis 231
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anordnung von Schichtzeiten mit einer werktäglichen Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden verstößt grundsätzlich gegen § 3 Abs. 2 ArbZG. § 7 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 Satz 3 ArbZG erlaubt die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus, wenn zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine von den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes abweichende, für den öffentlichen Dienst geltende tarifliche Bestimmung, die diese Ausnahme vorsieht, vereinbart ist (hier Abschnitt B des Anhangs zu § 9 TVÖD [VKA]) und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebs überwiegend…