CareLit Fachartikel
Pauschale Vergütung
pflegen: palliativ, Hannover · 2019 · Heft 6 · S. 36 bis 37
Dokument
190109
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkassen tragen die notwendigen Personalkosten einer Beraterin oder eines Beraters. Die konkrete Höhe der berücksichtigungsfähigen Personalkosten hängt von der tariflichen Eingruppierung der Beraterin oder des Beraters ab. Dabei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu berücksichtigen. Zusätzlich übernehmen die Krankenkassen die im Zusammenhang mit dem Beratungsangebot entstehenden Sach-, Overheadund Vergütung des Leistungsangebots
Schlagworte
VERGÜTUNG
EINRICHTUNG
LEISTUNG
PERSONALKOSTEN
VEREINBARUNG
ZIELBILDUNG
HÖHE
MENSCHEN
DOKUMENTATION
UNTERLAGEN
BERATUNG
GESUNDHEIT
BERLIN
pflegen: palliativ
Hannover