CareLit Fachartikel

Pauschale Vergütung

pflegen: palliativ, Hannover · 2019 · Heft 6 · S. 36 bis 37

Dokument
190109
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: palliativ, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 42
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
1867-9390
DOI

Zusammenfassung

Die Krankenkassen tragen die notwendigen Personalkosten einer Beraterin oder eines Beraters. Die konkrete Höhe der berücksichtigungsfähigen Personalkosten hängt von der tariflichen Eingruppierung der Beraterin oder des Beraters ab. Dabei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu berücksichtigen. Zusätzlich übernehmen die Krankenkassen die im Zusammenhang mit dem Beratungsangebot entstehenden Sach-, Overheadund Vergütung des Leistungsangebots

Schlagworte

VERGÜTUNG EINRICHTUNG LEISTUNG PERSONALKOSTEN VEREINBARUNG ZIELBILDUNG HÖHE MENSCHEN DOKUMENTATION UNTERLAGEN BERATUNG GESUNDHEIT BERLIN pflegen: palliativ Hannover