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Ohne Gentechnik-Siegel als Irreführung des Verbrauchers

Schmidt-De Caluwe, R.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 6 · S. 97 bis 102

Dokument
190141
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schmidt-De Caluwe, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 23
Seiten
97 bis 102
Erschienen: 2019-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Dies war deshalb klärungsbedürftig, weil Mutageneseverfahren grundsätzlich durch Art. 3 Abs. H i. V. m. Nr. 1 Anh. I B GVO-RL erfasst sind und damit die mit diesen Verfahren veränderten Organismen generell vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sein könnten. Anhang I B der GVO-RL erfasst „Verfahren/ Methoden der genetischen Veränderung, aus denen Organismen hervorgehen, die von der Richtlinie auszuschließen sind, vorausgesetzt, es werden nur solche rekombinanten Nukleinsäuremoleküle oder genetisch veränderten Organismen verwendet, die in einem oder mehreren der folgenden Verfahren bzw. nach einer od…

Schlagworte

RICHTLINIE GENTECHNIK NAHRUNGSMITTEL URTEIL VERBOT PFLANZE MUTAGENESE ZELLFUSION PFLANZENZELLEN DNA MUTATION UMWELT REGIERUNG VERSTÄNDNIS MENSCHEN METHODIK