Ohne Gentechnik-Siegel als Irreführung des Verbrauchers
Schmidt-De Caluwe, R.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 6 · S. 97 bis 102
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dies war deshalb klärungsbedürftig, weil Mutageneseverfahren grundsätzlich durch Art. 3 Abs. H i. V. m. Nr. 1 Anh. I B GVO-RL erfasst sind und damit die mit diesen Verfahren veränderten Organismen generell vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sein könnten. Anhang I B der GVO-RL erfasst „Verfahren/ Methoden der genetischen Veränderung, aus denen Organismen hervorgehen, die von der Richtlinie auszuschließen sind, vorausgesetzt, es werden nur solche rekombinanten Nukleinsäuremoleküle oder genetisch veränderten Organismen verwendet, die in einem oder mehreren der folgenden Verfahren bzw. nach einer od…