CareLit Fachartikel
Schutzbefohlene haben das Recht auf einen Menschen, der für sie geradesteht.
Praxis Palliative Care, Hannover · 2019 · Heft 6 · S. 16 bis 18
Dokument
190238
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Weil sie es nicht mehr können. Weil jemand es für sie tun muss. Weil es unabdingbar ist, wenn sich zwei Menschen dazu entschieden haben, einen beschwerlichen Weg gemeinsam zu gehen.
Schlagworte
PATIENT
HAUSARZT
BEATMUNGSGERÄT
KRANKENHAUS
LEBEN
RECHT
Einen
Jemand
Unabdingbar
Entschieden
Beschwerlichen
Gemeinsam
Gehen
Schutzbefohlene
Geradesteht
Praxis Palliative Care