CareLit Fachartikel

Zulassung für Humanarzneimittel zur topischen Anwendung

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 6 · S. 281 bis 286

Dokument
190270
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
281 bis 286
Erschienen: 2019-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union obliegt es, dem Unparteilichkeitsgebot aus Art. 41 GRCh in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RICHTLINIE GUTACHTEN ENTSCHEIDUNG BEHÖRDE URTEIL ZULASSUNG RECHTSPRECHUNG VERHALTEN ESTRADIOL BERATUNG BEURTEILUNG UNTERLAGEN PERSONEN DEUTSCHLAND BULGARIEN