Arzthaftungsrecht Darlegungslast des Patienten im Arzthaftungsprozess Hygieneverstoß§823 Abs. 1 BGB, §138 ZPO
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2019 · Heft 6 · S. 113 bis 117
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Jahr 1963 geborene Klägerin stellte sich am 22. Februar 2012 in der gynäkologischen Sprechstunde im Krankenhaus der Beklagten vor. Wegen der Diagnosen einer durch Myome vergrößerten Gebärmutter (Uterus myomatosus) und einer Endometriose, zuletzt einhergehend mit starken, lang anhaltenden uterinen Blutungen, wurde ihr die Gebärmutterentfemung (Hysterektomie) empfohlen. Noch am selben Tag wurde die Klägerin anhand des „proCompliance“-Formulars „Hysterektomie“ über Durchführung und Folgen eines solchen Eingriffs aufgeklärt. Am 27. Februar 2012 wurde sie stationär aufgenommen. Am 28. Februar 2012 wurde die Ge…