Vertragsarztrechtrecht Abrechnungsprüfung Richtigstellung zu Unrecht abgerechneter Leistungen Berechnung des Umfangs einer Honorarrückforderung Ausgehen vom ursprünglichen Abrechn…
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2019 · Heft 6 · S. 117 bis 120
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Weiterhin leitete die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) eine Plausibilitätsprüfung aufgrund auffälliger Tagesarbeitszeiten ein. Wegen fehlerhafter Abrechnung bei den Gebührenordnungspositionen (GOP) 05230, 05310, 31502 bis 31507 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen (EBM-Ä) und wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung nahm die Beklagte mit Bescheid vom 14.6.2011 eine sachlich-rechnerische Richtigstellung des Honorars für die Quartale 1/2007 bis 2/2010 vor und forderte Honorar in Höhe von 101.816,65 Euro zurück. Dabei wurde der prozentuale Antei…