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Krankenversicherungsrecht Satzungsregelung zur künstlichen Befruchtung Versuche zählen nicht als Behandlungsmaßnahme §§11 Abs. 6, 27a Abs. 1, Abs. 4, 92 Abs. 1 S.2 Nr. 10, 194 Abs…

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2019 · Heft 6 · S. 129 bis 132

Dokument
190287
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 71
Seiten
129 bis 132
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

2. Am 17.10.2016 beantragte die Klägerin bei der Beklagten unter Vorlage eines Behandlungsplans der MVZ- Kinderwunschpraxisklinik C-Stadt vom 12.10.2016 die Kostenübernahme für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) mit Embryonentransfer. Am 27.10.2016 genehmigte die Beklagte den Behandlungsplan und teilte mit Schreiben vom 27.10.2016 mit, dass satzungsgemäß auch die Kosten des gesetzlichen Eigenanteils übernommen werden. Dazu erklärte die Beklagte, dass bei Einreichung der Eigenanteilsrechnungen für nicht komplett durchgeführte Maßnahmen diese auf die Anzahl der auf den Behandlungsplan genehmigten Versuche angerechn…

Schlagworte

SCHWANGERSCHAFT KOSTEN KOSTENERSTATTUNG LEISTUNG THERAPIE URTEIL CANNABIS ES PARAPLEGIE EHELEUTE HÖHE SCHREIBEN UNTERLAGEN ARZNEIMITTELKOSTEN RICHTLINIE KAUSALITÄT