Krankenversicherungsrecht Satzungsregelung zur künstlichen Befruchtung Versuche zählen nicht als Behandlungsmaßnahme §§11 Abs. 6, 27a Abs. 1, Abs. 4, 92 Abs. 1 S.2 Nr. 10, 194 Abs…
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2019 · Heft 6 · S. 129 bis 132
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
2. Am 17.10.2016 beantragte die Klägerin bei der Beklagten unter Vorlage eines Behandlungsplans der MVZ- Kinderwunschpraxisklinik C-Stadt vom 12.10.2016 die Kostenübernahme für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) mit Embryonentransfer. Am 27.10.2016 genehmigte die Beklagte den Behandlungsplan und teilte mit Schreiben vom 27.10.2016 mit, dass satzungsgemäß auch die Kosten des gesetzlichen Eigenanteils übernommen werden. Dazu erklärte die Beklagte, dass bei Einreichung der Eigenanteilsrechnungen für nicht komplett durchgeführte Maßnahmen diese auf die Anzahl der auf den Behandlungsplan genehmigten Versuche angerechn…