CareLit Fachartikel
Wiederbelegungssperren können rechtswidrig sein
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2019 · Heft 6 · S. 56 bis 57
Dokument
190317
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat mit Beschlüssen vom i. April 2019 (Aktenzeichen 12 B 43/i9 und Aktenzeichen 12 B i435/i8) entschieden, dass Wiederbelegungssperren zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote für bestehende stationäre Pflegeeinrichtungen rechtswidrig sein können. Eine Erläuterung mit Handlungsempfehlungen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
WIRKUNG
BETREIBER
BEHÖRDE
BERATUNG
Aktenzeichen
Wiederbelegungssperren
Rechtswidrig
Senat
Oberverwaltungsgerichts
Münster
Beschlüssen
April
Entschieden
Durchsetzung