KSchG § 1; SGB IX § 167 Krankheitsbedingte Kündigung betriebliches Eingliederungsmanagement
Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 6 · S. 111 bis 113
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beklagte könne in diesem Zusammenhang nicht vorgeworfen werden, vor Ausspruch der Kündigung kein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt zu haben. Die Beklagte sei mit Recht davon ausgegangen, dass der Kläger einer diesbezüglichen Einladung ohnehin nicht gefolgt wäre; eine Einladung zu einem BEM sei bei dieser Sachlage entbehrlich. Der Auflösungsantrag sei schon deshalb zurückzuweisen, weil die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet habe. Wegen der weiteren Einzelheiten und der Begründung sowie des erstinstanzlichen Sachverhalts wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils ve…