CareLit Fachartikel

KSchG § 1; SGB IX § 167 Krankheitsbedingte Kündigung betriebliches Eingliederungsmanagement

Behindertenrecht, Stuttgart · 2019 · Heft 6 · S. 111 bis 113

Dokument
190393
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
111 bis 113
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der Beklagte könne in diesem Zusammenhang nicht vorgeworfen werden, vor Ausspruch der Kündigung kein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt zu haben. Die Beklagte sei mit Recht davon ausgegangen, dass der Kläger einer diesbezüglichen Einladung ohnehin nicht gefolgt wäre; eine Einladung zu einem BEM sei bei dieser Sachlage entbehrlich. Der Auflösungsantrag sei schon deshalb zurückzuweisen, weil die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet habe. Wegen der weiteren Einzelheiten und der Begründung sowie des erstinstanzlichen Sachverhalts wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils ve…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITSUNFÄHIGKEIT GESCHÄFTSFÜHRER URTEIL RECHT KRANKHEIT ZEIT ES VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG PROGNOSE THERAPIE GESUNDHEITSZUSTAND RUHESTAND MOTIVATION