Reaktionen auf strafbare Verfehlungen von Betreuern und Bevollmächtigten
Walther, G.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2019 · Heft 6 · S. 97 bis 99
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht jeder Verstoß gegen gerichtlich erhaltene oder vertraglich übernommene Pflichten erfüllt den Tatbestand einer Strafnorm. Sorgt der rechtliche Betreuer dafür, dass die bisher an den Betreuten regelmäßig überwiesenen Zahlungen auf ein Konto des Betreuers „umgeleitet“ werden und dieser sich daraus für eigene Zwecke „bedient“, oder verschenken sich zwei von dem Verbot des § 181 befreite Bevollmächtigte Grundstücke einer Vollmachtgeberin von erheblichem Wert, oder die Einbehaltung von verwalteten Geldern mit der Begründung, sie seien dem Bevollmächtigten vom Auftraggeber und späteren Erblasser als Belohnung ver…