Urlaub Spezial alles rund ums Thema Urlaubsansprüche
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2019 · Heft 4 · S. 36 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Arbeilnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, Und jeder kann mit einem Blick in den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die Frage beantworten, wie hoch der eigene Urlaubsanspruch ist unabhängig davon, ob man Vollzeitoder Teilzeitbeschäftigter ist. Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem BUrlG beträgt 24 Werktage (= 4 Wochen, bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Anspruch also 20 Tage). In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können höhere Urlauhsansprüche geregelt werden. Ein voller Urlaubstag entspricht dann der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, bei wechselnden Arb…