CareLit Fachartikel
Wenn Kinder Kinder kriegen
Hebammenforum, Karlsruhe · 2019 · Heft 7 · S. 744 bis 746
Dokument
190442
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einwilligungsfähigkeit ist nicht dasselbe wie Geschäftsfähigkeit. Einwilligungsfähig ist die Minderjährige, wenn sie ihre Situation richtig erfasst und die Tragweite ihrer Entscheidungen versteht. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob sie schon reif genug ist, um selbst zu entscheiden.
Schlagworte
HEBAMME
ELTERN
JUNGE
THERAPIE
KIND
RECHT
MINDERJÄHRIGE
STILLEN
ES
SCHWANGERSCHAFT
VERHALTEN
NOTFÄLLE
DOKUMENTATION
KINDERSCHUTZ
FAMILIE
BERATUNG