CareLit Fachartikel

Regelung personeller Anforderungen durch die Bundesländer

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 7 · S. 28 bis 29

Dokument
190485
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Den Bundesländern wurde vor über zehn Jahren die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den öffentlichen-rechtlichen Teil des Heimrechts (Heimordnungsrecht) zugewiesen. Im Ergebnis haben wir heute ein bunt gefächertes Bild aus 16 Landesheimgesetzen nebst dazugehörigen Verordnungen. Schön wäre es, wenn Heimordnungsrecht der Länder und Leistungserbringungsrecht des Bundes (SGB XI) klar abgegrenzt bzw. aufeinander abgestimmt wären. Das sind sie leider nicht.

Schlagworte

BADEN-WÜRTTEMBERG BETREIBER URTEIL ALTENHEIM PERSONALBEDARFSERMITTLUNG PFLEGEVERSICHERUNG ES RECHTSPRECHUNG ROLLE RECHTSANWÄLTE Hannover