CareLit Fachartikel
Regelung personeller Anforderungen durch die Bundesländer
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 7 · S. 28 bis 29
Dokument
190485
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Bundesländern wurde vor über zehn Jahren die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den öffentlichen-rechtlichen Teil des Heimrechts (Heimordnungsrecht) zugewiesen. Im Ergebnis haben wir heute ein bunt gefächertes Bild aus 16 Landesheimgesetzen nebst dazugehörigen Verordnungen. Schön wäre es, wenn Heimordnungsrecht der Länder und Leistungserbringungsrecht des Bundes (SGB XI) klar abgegrenzt bzw. aufeinander abgestimmt wären. Das sind sie leider nicht.
Schlagworte
BADEN-WÜRTTEMBERG
BETREIBER
URTEIL
ALTENHEIM
PERSONALBEDARFSERMITTLUNG
PFLEGEVERSICHERUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
ROLLE
RECHTSANWÄLTE
Hannover