CareLit Fachartikel
Verboten: Fingernägel mit Lack oder Gel
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 7 · S. 30 bis 31
Dokument
190486
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 106 der Gewerbeordnung regelt das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht anderweitig, insbesondere durch den Arbeitsvertrag, festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer. Bei der Ausübung des Weisungsrechts hat der Arbeitgeber jedoch Rücksicht zu nehmen auf die berechtigten Interessen seiner Mitarbeiter.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
MITARBEITER
GERICHT
ALTENHEIM
RECHT
LACK
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
PERSÖNLICHKEIT
TRAGEN
PILZE
BAKTERIEN
ES
ARBEITSPLATZ
NÄGEL