CareLit Fachartikel

Verboten: Fingernägel mit Lack oder Gel

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 7 · S. 30 bis 31

Dokument
190486
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

§ 106 der Gewerbeordnung regelt das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht anderweitig, insbesondere durch den Arbeitsvertrag, festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer. Bei der Ausübung des Weisungsrechts hat der Arbeitgeber jedoch Rücksicht zu nehmen auf die berechtigten Interessen seiner Mitarbeiter.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSRECHT MITARBEITER GERICHT ALTENHEIM RECHT LACK ZEIT ARBEITSLEISTUNG PERSÖNLICHKEIT TRAGEN PILZE BAKTERIEN ES ARBEITSPLATZ NÄGEL