CareLit Fachartikel

Mitverpachtetes Inventar: Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer

Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 7 · S. 32 bis 33

Dokument
190487
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Verpachtung von Altenbzw. Pflegeheimen einschließlich eventuell mitverpachtetem Inventar wird inzwischen in der Regel als vollständig umsatzsteuerfrei behandelt. In der Vergangenheit wurde demgegenüber die Verpachtung von Inventar als umsatzsteuerpflichtige eigenständige Leistung qualifiziert. Aufgrund der nunmehr vom Bundesfinanzhof (BFH) vertretenen Auffassung, ist mitverpachtetes Inventar, das speziell auf die Zwecke und den Betrieb eines benutzungsfähigen Seniorenheims abgestimmt ist

Schlagworte

BETREIBER ALTENHEIM THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG UNTERNEHMEN LEISTUNG BEURTEILUNG HÖHE RISIKO RECHTSPRECHUNG FINANZVERWALTUNG ES Hannover