CareLit Fachartikel
Mitverpachtetes Inventar: Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer
Altenheim, Hannover · 2019 · Heft 7 · S. 32 bis 33
Dokument
190487
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verpachtung von Altenbzw. Pflegeheimen einschließlich eventuell mitverpachtetem Inventar wird inzwischen in der Regel als vollständig umsatzsteuerfrei behandelt. In der Vergangenheit wurde demgegenüber die Verpachtung von Inventar als umsatzsteuerpflichtige eigenständige Leistung qualifiziert. Aufgrund der nunmehr vom Bundesfinanzhof (BFH) vertretenen Auffassung, ist mitverpachtetes Inventar, das speziell auf die Zwecke und den Betrieb eines benutzungsfähigen Seniorenheims abgestimmt ist
Schlagworte
BETREIBER
ALTENHEIM
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
UNTERNEHMEN
LEISTUNG
BEURTEILUNG
HÖHE
RISIKO
RECHTSPRECHUNG
FINANZVERWALTUNG
ES
Hannover