CareLit Fachartikel
Körperschmuck: Was ist erlaubt?
pro Hauswirtschaft, Hannover · 2019 · Heft 6 · S. 32 bis 33
Dokument
190501
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das ArbG Aachen entschied zu Gunsten der beklagten Einrichtung und wies die Klage ab. Zwar sei das Persönlichkeitsrecht der Klägerin betroffen. Das Interesse der Beklagten, die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden der ihr anvertrauten Bewohner bestmöglich zu schützen, sei aber wichtiger. Die Hygienevorschriften sollten dieses Recht gewährleisten und verhindern, dass die Bewohner erkennbaren und vermeidbaren Gesundheitsgefahren ausgesetzt würden.
Schlagworte
DIENSTANWEISUNG
EINRICHTUNG
INFEKTION
GERICHT
HYGIENE
VERGLEICH
TRAGEN
GESUNDHEIT
MENSCHEN
PERSÖNLICHKEIT
ALTENHILFE
PRAXIS
DIENSTANWEISUNGEN
SCHMUCK
NÄGEL
LUFT