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Körperschmuck: Was ist erlaubt?

pro Hauswirtschaft, Hannover · 2019 · Heft 6 · S. 32 bis 33

Dokument
190501
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pro Hauswirtschaft, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 3
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
2512-0123
DOI

Zusammenfassung

Das ArbG Aachen entschied zu Gunsten der beklagten Einrichtung und wies die Klage ab. Zwar sei das Persönlichkeitsrecht der Klägerin betroffen. Das Interesse der Beklagten, die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden der ihr anvertrauten Bewohner bestmöglich zu schützen, sei aber wichtiger. Die Hygienevorschriften sollten dieses Recht gewährleisten und verhindern, dass die Bewohner erkennbaren und vermeidbaren Gesundheitsgefahren ausgesetzt würden.

Schlagworte

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