CareLit Fachartikel
Urlaub verfällt nicht automatisch
Häusliche Pflege, Hannover · 2019 · Heft 7 · S. 18 bis 19
Dokument
190505
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urlaub eines Arbeitnehmers erlischt im Regelfall nur dann, wenn ihn der Arbeitgeber zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch sowie den drohenden Verfall belehrt hat und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht in Anspruch nimmt.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
SOZIALAMT
EINKOMMEN
WOHNUNG
TOD
WAHRNEHMUNG
SOFTWARE
MENSCHEN
LÖSUNGEN
EFFIZIENZ
Häusliche Pflege
Hannover