Aktives Beschwerdemanagement im Krankenhaus
Denker, Y.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2019 · Heft 7 · S. 22 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß § 135a SGB V werden Krankenhäuser seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 dazu verpflichtet, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement durchzuführen. Patientenbeschwerden sollen dabei helfen mögliche Fehlerquellen aufzudecken, die dann in das Qualitätsund Risikomanagement eines Krankenhauses einfließen und so einen Beitrag zur Steigerung der Patientensicherheit leisten. In Bezug auf die Umsetzung und Organisation des Beschwerdemanagements stehen viele Krankenhäuser nach wie vorvor der Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben auf die eigenen speziellen Verhältnisse auszurichten. Eine groß…