Wer finanziert die Kammer heute und morgen?
Berliner Ärzte, Leipzig · 2019 · Heft 7 · S. 32 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es bestand daher in dem vom Vorstand eingesetzten Arbeitskreis die Überzeugung, dass die sehr weitreichenden beitragsrechtlichen Freistellungen einzelner Gruppen von Kammermitgliedern nicht mehr aufrechterhalten werden können und dass die Einführung eines Mindestbeitrages geboten ist. Zudem war Konsens unter den Mitgliedern, dass im Gegenzug möglichst viele der bisherigen Beitragszahler, insbesondere aber die besonders stark belasteten, spürbar entlastet werden müssen. Zusätzliches Entlastungspotential auf der Beitragsseite sollte mit der Einführung und Erhöhung von Verwaltungsgebühren, die typischerweise einen…