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Patentvindikation: Wie lange muss sich der Patentinhaber sorgen? Zugleich eine Anmerkung zu LG München I, Urteil vom 21.11.2018 21 011279/17*

Diehl, J.; Gärtner, A.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 6 · S. 73 bis 76

Dokument
190749
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Diehl, J.; Gärtner, A.;
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 19
Seiten
73 bis 76
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Durch die Ausschlussfristen der § 8 Sätze 3 und 4 PatG bzw. Art. II § 5 Abs. 2 IntPatÜG werden die Klagemöglichkeiten zeitlich begrenzt. Der Anspruchsteller muss seine Forderung binnen zwei Jahren nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents bzw., falls der Verletzte Einspruch wegen widerrechtlicher Entnahme eingelegt hat, innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Einspruchsverfahrens klageweise geltend machen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Patentinhaber beim Erwerb des Patents bösgläubig war (§ 8 Satz 5 PatG). Die parallele Vorschrift des Art. II § 5 Abs. 2 IntPatÜG hebt darauf ab, ob der Patentinhaber be…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF RECHT EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL VORSCHRIFTEN MEDIZINPRODUKTERECHT ZEIT ERFINDER ENGLAND WALES PATENTE NAMEN EIGENTUM DEUTSCHLAND FRANKREICH