Patentvindikation: Wie lange muss sich der Patentinhaber sorgen? Zugleich eine Anmerkung zu LG München I, Urteil vom 21.11.2018 21 011279/17*
Diehl, J.; Gärtner, A.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 6 · S. 73 bis 76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch die Ausschlussfristen der § 8 Sätze 3 und 4 PatG bzw. Art. II § 5 Abs. 2 IntPatÜG werden die Klagemöglichkeiten zeitlich begrenzt. Der Anspruchsteller muss seine Forderung binnen zwei Jahren nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents bzw., falls der Verletzte Einspruch wegen widerrechtlicher Entnahme eingelegt hat, innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Einspruchsverfahrens klageweise geltend machen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Patentinhaber beim Erwerb des Patents bösgläubig war (§ 8 Satz 5 PatG). Die parallele Vorschrift des Art. II § 5 Abs. 2 IntPatÜG hebt darauf ab, ob der Patentinhaber be…