CareLit Fachartikel

Arbeitszeiten müssen erfasst werden

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2019 · Heft 7 · S. 42 bis 43

Dokument
190841
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 54
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Ob im Büro, im Homeoffice oder im Außendienst: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil (Az: C-55/18) Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu registrieren. Was dieses Urteil für die Praxis bedeutet, schildert Rechtsanwalt Matthias Klagge im Interview.

Schlagworte

URTEIL ARBEITGEBER ARBEITNEHMER UNTERNEHMEN RECHT ARBEITSZEIT PRAXIS GESUNDHEIT DEUTSCHLAND RECHTSPRECHUNG ARBEIT EISEN SOFTWARE SICHERHEIT GEWERKSCHAFTEN ZIELE