CareLit Fachartikel
Arbeitszeiten müssen erfasst werden
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2019 · Heft 7 · S. 42 bis 43
Dokument
190841
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob im Büro, im Homeoffice oder im Außendienst: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil (Az: C-55/18) Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu registrieren. Was dieses Urteil für die Praxis bedeutet, schildert Rechtsanwalt Matthias Klagge im Interview.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
UNTERNEHMEN
RECHT
ARBEITSZEIT
Homeoffice
Außendienst
Europäische
Gerichtshof
Einem
Verpflichtet
Ihrer
Beschäftigten
Registrieren
Sicherheitsbeauftragter