CareLit Fachartikel

Eintrittswahrscheinlichkeit von 20 % kann noch „vereinzelteOP-Risiken beschreiben

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 6 · S. 56 bis 57

Dokument
190868
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 26
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Angabe eines „vereinzelten“ Operationsrisikos ist nicht verharmlosend und lässt die Wirksamkeit der ärztlichen Aufklärung unberührt, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine postoperative Komplikation bei bis zu 20 % liegt. Behandlungsrisiken müssten weder in genauen Prozentzahlen angegeben noch anhand der für Beipackzettel geltenden Häufigkeitsdefinitionen umschrieben werden.

Schlagworte

RISIKO BILDUNG RENTENVERSICHERUNG THERAPIE EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG ARM ES WAHRSCHEINLICHKEIT RISIKOFAKTOREN BEHANDLUNGSFEHLER Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt