CareLit Fachartikel

Eintrittswahrscheinlichkeit von 20 % kann noch „vereinzelteOP-Risiken beschreiben

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 6 · S. 56 bis 57

Dokument
190868
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2019
Jahrgang 26
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2019-06-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Angabe eines „vereinzelten“ Operationsrisikos ist nicht verharmlosend und lässt die Wirksamkeit der ärztlichen Aufklärung unberührt, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine postoperative Komplikation bei bis zu 20 % liegt. Behandlungsrisiken müssten weder in genauen Prozentzahlen angegeben noch anhand der für Beipackzettel geltenden Häufigkeitsdefinitionen umschrieben werden.

Schlagworte

RISIKO BILDUNG RENTENVERSICHERUNG THERAPIE EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG Angabe Vereinzelten Operationsrisikos Verharmlosend Lässt Wirksamkeit Ärztlichen Aufklärung Unberührt Wahrscheinlichkeit