CareLit Fachartikel
Eintrittswahrscheinlichkeit von 20 % kann noch „vereinzelteOP-Risiken beschreiben
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2019 · Heft 6 · S. 56 bis 57
Dokument
190868
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Angabe eines „vereinzelten“ Operationsrisikos ist nicht verharmlosend und lässt die Wirksamkeit der ärztlichen Aufklärung unberührt, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine postoperative Komplikation bei bis zu 20 % liegt. Behandlungsrisiken müssten weder in genauen Prozentzahlen angegeben noch anhand der für Beipackzettel geltenden Häufigkeitsdefinitionen umschrieben werden.
Schlagworte
RISIKO
BILDUNG
RENTENVERSICHERUNG
THERAPIE
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
Angabe
Vereinzelten
Operationsrisikos
Verharmlosend
Lässt
Wirksamkeit
Ärztlichen
Aufklärung
Unberührt
Wahrscheinlichkeit