Rückgruppierung trotz Bestandsschutzes?
Klapproth, K.-D.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 7 · S. 359 bis 362
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§29a Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA’ regelt ausdrücklich, dass eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierungen aufgrund der Überleitung in die Entgeltordnung für den Bereich der VKA nicht stattfindet. Eine Überprüfung aller bestehenden Eingruppierungen aus Anlass der Neuregelung war danach weder vorgesehen noch erforderlich. Es mussten keine Arbeitsbzw. Stellenbeschreibungen erstellt werden. Auch eine Bestimmung der Eallgruppe war grundsätzlich nicht erforderlich, da es für die Überleitung nur auf die bisherige Entgeltgruppe ankam. Für die Arbeitgeber bestand weder die Pflicht, noch die Notwendigkeit, die Perso…