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Rückgruppierung trotz Bestandsschutzes?

Klapproth, K.-D.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 7 · S. 359 bis 362

Dokument
190869
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Klapproth, K.-D.;
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 33
Seiten
359 bis 362
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

§29a Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA’ regelt ausdrücklich, dass eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierungen aufgrund der Überleitung in die Entgeltordnung für den Bereich der VKA nicht stattfindet. Eine Überprüfung aller bestehenden Eingruppierungen aus Anlass der Neuregelung war danach weder vorgesehen noch erforderlich. Es mussten keine Arbeitsbzw. Stellenbeschreibungen erstellt werden. Auch eine Bestimmung der Eallgruppe war grundsätzlich nicht erforderlich, da es für die Überleitung nur auf die bisherige Entgeltgruppe ankam. Für die Arbeitgeber bestand weder die Pflicht, noch die Notwendigkeit, die Perso…

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG TÄTIGKEIT TVÖD ARBEITGEBER VERGÜTUNG ARBEITSVERTRAG ARBEITSVERHÄLTNIS ES VERTRAUEN BERLIN RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ VERHALTEN NATUR BEURTEILUNG Zeitschrift für Tarifrecht