CareLit Fachartikel
Ablösung von normativ geltenden Tarifverträgen beim Betriebsübergang Verschlechterungsverbot - Vorabentscheidungsverfahren AntragsgrundsatzAEUV Art. 267; RL 2001/23/EG Art. 3; BGB…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 7 · S. 367 bis 372
Dokument
190871
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Anspruch aus betrieblicher Übung stellt gegenüber einem tarifvertraglichen Anspruch einen anderen prozessualen Streitgegenstand dar. Stützt sich der Kläger nach seinem Vorbringen nur auf einen der zugrunde liegenden Lebenssachverhalte, verstößt das Gericht gegen den Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 ZPO, wenn es über den anderen Streitgegenstand entscheidet.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
GEWERKSCHAFT
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
PSYCHIATRIE
NEUROLOGIE
ZEIT
ES
RICHTLINIE
Zeitschrift für Tarifrecht
München