Ruhendes Arbeitsverhältnis Kürzung des Urlaubsanspruchs Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2019 · Heft 7 · S. 375 bis 377
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bestand haben (st. Rspr., vgl. BAG 21.3.2018 5 AZR 862/ 16 Rn. 30, BAGE 162, 144 [ZTR 2018, 398[; 27.4.2017 6 AZR 459/16 Rn. 18 [ZTR 2017, 478[). Ein Normverständnis, dem zufolge bei der Berechnung des Urlaubsentgelts die über eine Wochenarbeitszeit von 33 Stunden hinausgehenden bei einer Vollzeitbeschäftigung zu erbringenden Wochenarbeitsstunden unberücksichtigt blieben, wird nicht durch die allgemeine Öffnungsklausel für Tarifverträge in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG getragen. [30] (a) Nach § 13 Abs. 1 BUrlG können die Tarifvertragsparteien von den Bestimmungen des BUrlG auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichen.…