CareLit Fachartikel
ARBEITSZEIT IN DER PFLEGE MUSS ERFASST WERDEN
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 8 · S. 56 bis 59
Dokument
190890
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Az.; C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit zur Feststellung geleisteter Überstunden und Einhaltung von Ruhezeiten unerlässlich ist. Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber deshalb verpflichten, ein System einzurichten, mit dem sich die tägliche Arbeitszeit messen lässt. In vielen Einrichtungen wird jetzt diskutiert, was das für die Dienstplangestaltung und das Arbeitszeitrecht in der Pflege bedeutet.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
PERSONALRAT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
ARBEIT
LICHT
RICHTLINIE
SPANIEN
WAHRNEHMUNG
DOKUMENTATION
EUROPA
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