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ARBEITSZEIT IN DER PFLEGE MUSS ERFASST WERDEN

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2019 · Heft 8 · S. 56 bis 59

Dokument
190890
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2019
Jahrgang 58
Seiten
56 bis 59
Erschienen: 2019-08-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Az.; C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit zur Feststellung geleisteter Überstunden und Einhaltung von Ruhezeiten unerlässlich ist. Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber deshalb verpflichten, ein System einzurichten, mit dem sich die tägliche Arbeitszeit messen lässt. In vielen Einrichtungen wird jetzt diskutiert, was das für die Dienstplangestaltung und das Arbeitszeitrecht in der Pflege bedeutet.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER PERSONALRAT RECHT RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT ARBEIT LICHT RICHTLINIE SPANIEN WAHRNEHMUNG DOKUMENTATION EUROPA TELEFON