Rechtsforum Die gesetzliche Rentenversicherung besser als ihr Ruf
Hebammenforum, Karlsruhe · 2019 · Heft 8 · S. 864 bis 868
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alle Hebammen sind verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, egal ob sie angestellt oder selbstständig arbeiten. Aktuell beträgt die Beitragshöhe 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise bei selbstständigen Hebammen des Gewinns (Einnahmen minus Kosten) vor Steuern. Dieser Beitragssatz ist übrigens derzeit so niedrig wie seit fast 25 Jahren nicht mehr. Seit 1996 war er immer höher und lag in den meisten Jahren zwischen 19 und 20 Prozent. Allerdings ist damit zu rechnen, dass der Beitragssatz in einigen Jahren wieder steigen wird, weil dann die Renten der geburtenstarken Jahrgänge f…