CareLit Fachartikel

Parallelvertrieb ohne zulassungskonforme Sicherheitsmaßnahmen

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 7 · S. 335 bis 341

Dokument
190924
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
335 bis 341
Erschienen: 2019-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Enthält die Zulassung eines Arzneimittels Bedingungen und Einschränkungen hinsichtlich der sicheren und wirksamen Anwendung des Arzneimittels (hier: Einrichtung eines kontrollierten Distributionssystems, durch das sichergestellt werden soll, dass alle Arzte vor einer beabsichtigten Verschreibung des Mittels ein „Verordner-Kit“ mit Informationen über das Mittel und Patienteninformationen mit Warnhinweisen erhalten, sowie die Implementation eines Registers, mit dem Anwendungsdaten gewonnen werden sollen), dann muss auch der Parallelvertreiber des Mittels diese Zulassungsbedingungen selbst einhalten, um nicht gegen…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG VERLETZUNG HAMBURG ARZNEIMITTELSICHERHEIT BAUSTOFF SICHERHEITSMASSNAHMEN ZULASSUNG DEUTSCHLAND LONDON ARZNEIMITTELZULASSUNG PATIENTEN SKLEROSE APOTHEKEN NORWEGEN SCHREIBEN