Patentverletzung Schutzfähigkeit der Erfindung BGB §§ 134, 314 I; GWB ZPO § 927; PatG § 4
Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 7 · S. 341 bis 351
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents aufgrund der (nicht rechtskräftigen) Nichtigerklärung durch das Bundespatentgericht nicht ausreichend gesichert ist. Behindert der Verzicht auf Rechtsmittel in einer Abschlusserklärung durch einen Informationsdienstleister für den Pharmamarkt die Wettbewerber des Verzichtsempfängers, ist er unwirksam. Beruht der Gegenstand eines Patents auf einer Kombination bekannter Stoffe zum Erreichen eines therapeutischen Effekts und sind die Wirkungen der Einzelbestandteile bekannt, ist ein überraschender therapeutischer Effekt fragli…