CareLit Fachartikel

Patentverletzung Schutzfähigkeit der Erfindung BGB §§ 134, 314 I; GWB ZPO § 927; PatG § 4

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 7 · S. 341 bis 351

Dokument
190925
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
341 bis 351
Erschienen: 2019-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents aufgrund der (nicht rechtskräftigen) Nichtigerklärung durch das Bundespatentgericht nicht ausreichend gesichert ist. Behindert der Verzicht auf Rechtsmittel in einer Abschlusserklärung durch einen Informationsdienstleister für den Pharmamarkt die Wettbewerber des Verzichtsempfängers, ist er unwirksam. Beruht der Gegenstand eines Patents auf einer Kombination bekannter Stoffe zum Erreichen eines therapeutischen Effekts und sind die Wirkungen der Einzelbestandteile bekannt, ist ein überraschender therapeutischer Effekt fragli…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG NEBENWIRKUNGEN BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG URTEIL TÄTIGKEIT PROGNOSE WAHRSCHEINLICHKEIT INFORMATIONSDIENSTE APOTHEKEN DEUTSCHLAND PEMETREXED FOLSÄURE THERAPIE ASBEST SCHREIBEN