CareLit Fachartikel

Unzulässigkeit des Inverkehrbringens einer Feftweg-Spritze ohne arzneimittelrechtliche Zulassung UWG § 3a; AMG §§ 21, 2 I Nr. 2

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 7 · S. 351 bis 353

Dokument
190926
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
351 bis 353
Erschienen: 2019-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist ein eingetragener Verein zur Förderung gewerblicher Interessen, insbesondere zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Zu ihren über 2000 Mitgliedern zählen unter anderem die Industrieund Handelskammer sowie die meisten Handwerkskammern. Bei der Beklagten handelt es sich um den Vertreibet von Produkten und Geräten der ästhetischen Medizin und Orthopädie. Die Beklagte vertreibt in Deutschland unter anderem das Produkt A. Dieses Produkt verfügt in Deutschland über keine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Die Parteien streiten darüber, ob eine solche Zulassung erforderlich ist bzw. ob der Be…

Schlagworte

WIRKUNG ITALIEN GUTACHTEN ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELGESETZ MEDIZINPRODUKT ZULASSUNG MEDIZIN ORTHOPÄDIE DEUTSCHLAND RECHTSPRECHUNG MENSCHEN TIER ES WASSER ZELLMEMBRAN