CareLit Fachartikel

Verbot eines Arzneimittelautomaten AEUV Art. 34; AMG §§ 43 I, 69 I 1, 73 I 1 Nr. la; ApBetrO §§ 17 V, VI

Pharma Recht, Frankfurt · 2019 · Heft 7 · S. 356 bis 372

Dokument
190928
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 41
Seiten
356 bis 372
Erschienen: 2019-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der grundsätzlich weit zu verstehende Begriff des „Versandhandels“ findet seine Grenze an dem in § 43 Abs. 1 AMG normierten verfassungsund unionsrechtskonformen Apothekenmonopol. Ein Versandhandel liegt nach Sinn und Zweck des § 43 Abs. 1 AMG jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn wertend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines verständigen Dritten nach außen der Eindruck des Betriebs einer Präsenzapotheke erweckt wird.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL APOTHEKE APOTHEKER URTEIL VORSCHRIFTEN KUNDE PERSONEN GESUNDHEIT MENSCHEN APOTHEKEN INTERNET DEUTSCHLAND EIGENTUM EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG RECHTSPRECHUNG KOMMUNIKATION