Fristlose Kündigung einer Pflegekraft wegen der Annahme eines zinslosen Darlehens
Rechtsdepesche, Köln · 2019 · Heft 7 · S. 186 bis 189
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Kündigungen, die die Beklagte auf Pflichtverletzungen der Klägerin stützen will. Seit dem 15. 4. 2016 war sie als Krankenschwester für die Beklagte tätig, die u. a. einen ambulanten Pflegedienst betreibt. In ihrem Arbeitsvertrag ist vorgesehen, dass die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages für die Angestellten im Bereich der evangelischen Kirche von Westfalen (BAT-KF) gelten. Dort ist in § 3 Abs. 2 BAT-KF folgendes geregelt: „Die Mitarbeitenden dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigk…