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Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nicht ehelichen Familien ist verfassungswidrig

Gatermann, D.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2019 · Heft 7 · S. 295 bis 298

Dokument
190965
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Gatermann, D.;
Ausgabe
Heft 7 / 2019
Jahrgang 99
Seiten
295 bis 298
Erschienen: 2019-07-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Die Adoption eines Kindes soll dem Wohl dieses Kindes dienen (§ 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies ist der Fall, wenn sich durch die Annahme die Lebensbedingungen des Kindes so verändern, dass eine erheblich bessere Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu erwarten ist und zwischen Annehmendem und Kind die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses erwartet werden kann (§1741 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Schlagworte

ADOPTION KIND BEZIEHUNG FAMILIE ELTERN ENTWICKLUNG PERSÖNLICHKEIT DEUTSCHLAND EHE BERUFE BERLIN FAMILIENSTAND SCHWANGERSCHAFT LEISTUNG PERSONEN ES